Wahlarztinformation
Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Kosten für die Behandlung müssen Sie vorerst selber tragen.Sie haben die Möglichkeit bar oder mit Bankomat zu bezahlen. Anschließend können Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherung werden bis zu 55% der Untersuchungskosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.